Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der «Haus zum Tannwald GmbH»
für die Bereiche Veranstaltungen und Coaching
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Tätigkeitsfeld
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen folgende Angebote/Dienstleistungen der Firma «Haus zum Tannwald GmbH»:
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Veranstaltungen in den Bereichen Freizeit, Tourismus, Gesundheit, soziale Arbeit, Bildung
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Coaching im Sinne der Prozessbegleitung und Fachberatung
Die Angebote richten sich an Privatpersonen und Geschäftskunden. Die Angebote können ausgeschrieben oder individuell zusammengestellt sein.
2. Begriffsklärungen
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieterin:
Haus zum Tannwald GmbH als Erbringerin der obgenannten Dienstleistungen
Veranstaltungen:
Angebote/Dienstleistungen für mehrere Personen
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ausgeschrieben oder individuell zusammengestellt
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für Privatkund*innen oder Geschäftskunden aufgrund von Offerte
Coaching:
Coaching für Privatkunden oder Geschäftskunden
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Einzeltermin oder mehrere Termine
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Einzelperson oder mehrere einbezogene Personen
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Im Begriff Coaching sind Fachberatungen eingeschlossen.
Entgelt:
Finanzielle Entschädigung für eine bezogene Leistung
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Teilnahmegebühr bei Veranstaltungen
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Honorar beim Coaching
Vertragsabschluss:
Rechtsverbindliche Buchung eines Angebots
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Anmeldung für eine ausgeschriebene Veranstaltung
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Terminvereinbarung für Coaching-Termin/e
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Annahme der Offerte/Auftragserteilung durch den Privatkunden, Geschäftskunden oder Drittanbieter
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Andere Formen des Vertragsabschlusses in gegenseitiger Absprache
Privatkunde/n:
Privatpersonen, die einen Vertrag mit der «Haus zum Tannwald GmbH» eingehen.
Geschäftskunde/n:
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder Zugehörigkeit zu einer juristischen Person einen Vertrag mit der «Haus zum Tannwald GmbH» eingehen.
Bei der Formulierung «Kunde/n» sind weibliche und männliche Kund*innen eingeschlossen. Dies bezieht sich auf Privatkunden und Geschäftskunden.
3. Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der «Haus zum Tannwald GmbH» und den Privat- sowie Geschäftskunden bezüglich der obgenannten Angebote/Dienstleistungen abgeschlossen werden. Diese AGB sind Bestandteil der Ausschreibungen, Offerten und allen weiteren Formen von Absprachen vor dem Vertragsabschuss zwischen den Parteien. Mit dem Vertrags-Abschluss akzeptieren die privaten und geschäftlichen Kunden diese ABG automatisch. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version der AGB. Allfällige Abweichungen der AGB im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
4. Vertragsschluss
4.1 Privatkunden
Die Anmeldung zu einer ausgeschriebenen Veranstaltung ist jederzeit bis zum definierten Stichtag - in der Regel bis 3 Tage vor der Durchführung- möglich. Die Terminvereinbarung für Coaching-Termine oder eine individuell zusammengestellte Veranstaltung kann jederzeit erfolgten.
Die Anmeldung ist für den Kunden verbindlich. Die Anmeldung erfolgt in der Regel direkt an die Anbieterin, in abgesprochenen Ausnahmefällen allenfalls an einen Drittanbieter.
Nach Eingang der Anmeldung oder Termin-Reservation versendet die Anbieterin (oder der Drittanbieter) eine Anmelde- oder Reservations-Bestätigung mit näheren Informationen. Mit dem Versand dieser Bestätigung per Mail oder Briefpost kommt der Vertrag zustande. Zu diesem Zeitpunkt ist für den Privatkunden verbindlich ein Platz für die Teilnahme an einer Veranstaltung respektive der Termin für eine individuell zusammengestellte Veranstaltung oder ein Coaching reserviert.
Veranstaltungen haben in der Regel eine Mindest-Teilnehmerzahl und eine maximale Teilnehmerzahl (in der Regel mindestens 2 und maximal 12 Teilnehmende). Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl am Stichtag erreicht wird.
Die Veranstaltungs-Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Wird bei einer Veranstaltung eine Vorauszahlung verlangt, werden die Plätze nach Eingang der Zahlung vergeben. Bei ungenügenden Anmeldungen wird die Veranstaltung in der Regel auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Der Kunde wird darüber nach Erreichen des Stichtages informiert. Findet die Veranstaltung nicht statt, wird nach Wahl des Kunden eine Umbuchung vorgenommen oder die bereits bezahlte Teilnahmegebühr vollumfänglich rückerstattet.
4.2 Geschäftskunden
Die Anbieterin erstellt für Geschäftskunden individuell ausgearbeitete Offerten für Veranstaltungen und Coaching-Termine. Diese basiert auf der konkreten Anfrage des potentiellen Geschäftskunden und auf dem aktuell geltenden Honorar-Ansatz der Anbieterin (auf Anfrage werden diese vorgängig gerne mitgeteilt). Vorgelegte Offerten behalten ihre Gültigkeit für 30 Kalendertage, sofern nichts anderes auf der Offerte vermerkt ist. Sämtliche in der Offerte aufgeführten Leistungen sind bindend und integraler Bestandteil des Angebots. Die Auftragserteilung durch den Geschäftskunden erfolgt mit der Unterzeichnung der vorgelegten Offerte. Die gegenseitig unterzeichnete Offerte gilt rechtlich als Vertrag. Die Übermittlung der unterschriebenen Offerte kann per Briefpost oder Mail vorgenommen worden. Bei dem Vertragsabschluss per Mail wird der unterschriebene Vertrag als Scan beigefügt.
Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt das Teilnehmer-Management bei Veranstaltungen jeglicher Art durch den Geschäftskunden, anderslautende Vereinbarungen müssen in der akzeptierten Offerte vermerkt sein. Die Teilnehmerzahlen werden vom Geschäftskunden in Absprache mit der Anbieterin festgelegt.
5. Entgelt
5.1 Privatkunden
Die von der Anbieterin publizierte Teilnahmegebühr, das vereinbarte Honorar und alle anderen Arten von Entschädigungen gegenüber der «Haus zum Tannwald GmbH» verstehen sich inklusive MWST. Sie enthalten die in der Ausschreibung genannten sowie weitere vereinbarte Leistungen. Nicht inbegriffen in der Teilnahmegebühr oder im Honorar sind:
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Reisekosten des Kunden
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Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Seminarpauschalen des Kunden
Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Angeboten über Drittanbieter, sind in den Ausschreibungen oder in den Offerten deklariert.
5.2 Geschäftskunden
Das Entgelt für Geschäftskunden bemisst sich gemäss der individuell ausgearbeiteten Offerte der Anbieterin.
6. Zahlungskonditionen
6.1 Privatkunden
In der Regel können die Teilnahmegebühren und das Coaching-Honorar anlässlich der Durchführung beglichen werden (Barzahlung oder TWINT). Ausnahmen müssen bei Vertragsabschluss deklariert sein. Auf Wunsch des Kunden können im Voraus die Daten für eine Banküberweisung durchgegeben werden. Die Bezahlung muss in diesem Fall vor der Durchführung der Veranstaltung oder des Coaching-Termines bei der Anbieterin eingegangen sein.
Bei mehrtätigen Veranstaltungen wird die Bezahlung der Teilnahmegebühr oder des Honorars vorgängig verlangt (Banküberweisung oder TWINT). In diesem Falle wird der Vertragsabschluss durch die Bezahlung des Entgelts rechtsgültig. Das Nichtbezahlten des Entgelts gilt nicht als Abmeldung.
6.2 Geschäftskunden
Aufträge von Geschäftskunden werden in der Regel nach der Durchführung der Veranstaltung oder des Coachings in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vom Geschäftskunden innert 10 Tagen nach Erhalt und ohne Abzüge auf das von der Anbieterin kommunizierte Konto zu begleichen. Bei Erstkunden oder anderen besonderen Umständen behält sich die Anbieterin vor, eine Anzahlung in der Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars zu erheben.
7. Absagen oder Änderung durch den Kunden
7.1 Privatkunden
Eine Abmeldung vom Privatkunden muss 3 Werktage vor der Veranstaltung oder dem Coaching-Termin per E-Mail oder Postweg bei der Anbieterin eingetroffen sein. Bei verspäteter Abmeldung oder Nichterscheinen wird das volle Entgelt fällig. In diesem Falle kann mit der Anbieterin eine Umbuchung vereinbart werden, wenn die Absage aus dringlichen Gründen vorgenommen werden musste.
7.2 Geschäftskunden
Bei Stornierung der vertraglich festgehaltenen Vereinbarungen durch den Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen:
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Bei einem Rücktritt von mehr als 30 Kalendertagen vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung oder des Coachings wird eine Aufwandpauschale von Fr. 350.- fällig. Allenfalls bereits geleistete Aufwände (z.B. Sitzungen, Rekognoszierung vor Ort, Konzeptentwicklung) und die damit entstandenen Spesen werden von der Anbieterin gemäss effektivem Aufwand und den geltenden Honorar-Ansätzen vollumfänglich in Rechnung gestellt. Sie sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
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Bei Rücktritt zwischen 20 und 30 Kalendertagen vor der geplanten Durchführung wird 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
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Bei Rücktritt von weniger als 20 Kalendertagen vor der Durchführung wird die volle vertraglich vereinbarte Auftragssumme fällig.
Bei einer Verschiebung der Durchführung durch den Geschäftskunden verrechnet die Anbieterin eine zusätzliche Aufwandpauschale von Fr. 350.-. Ebenso werden allfällige andere Mehraufwände infolge der Verschiebung verrechnet.
8. Absagen oder Änderung durch die Anbieterin
Die Anbieterin behält sich aus organisatorischen Gründen vor, Veranstaltungen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen und in Ausnahmefällen den Durchführungsort zu ändern. Fällt die Veranstaltungs-Leitung kurzfristig aus, kann das Veranstaltungs-Programm zeitlich umgestellt oder eine Stellvertretung eingesetzt werden. Die entsprechende Information erfolgt in diesem Falle so baldmöglichst.
Wird bei einer Veranstaltung die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Anbieterin die Veranstaltung nach Erreichen des Stichtages absagen (in der Regel 3 Tage vor der Veranstaltung). Hat der Kunde die Teilnahmegebühr bereits einbezahlt, kann er zwischen einer Umbuchung und Rückerstattung des Betrages wählen. Im Falle einer ersatzlosen Absage der Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren vollumfänglich rückerstattet.
Eine Veranstaltung oder ein Coaching kann jederzeit abgesagt werden, wenn vorliegende Bedingungen die Durchführung verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. Dies kann namentlich infolge von spezifischen Wetterkonditionen, höherer Gewalt, Streiks, Unruhen, behördlicher Massnahmen oder anderen dringlichen Gründen der Fall sein.
Bei Ausfall aufgrund von Erkrankung/Unfall der Anbieterin oder einer anderen eingesetzten Fachperson kann die Veranstaltung oder das Coaching zeitlich und/oder örtlich verlegt werden. Die Anbieterin behält sich ebenfalls vor, eine andere Fachperson ersatzweise einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall können die Kunden zwischen der Teilnahme am Ersatzangebot und der Rückerstattung der eventuell schon überwiesenen Teilnahmegebühren wählen.
Bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung oder eines Coachings können keine weitergehenden Ansprüche der Kunden (insbesondere Schadenersatz-Ansprüche für Stornogebühren, Reise- oder Hotelkosten u.a.) geltend gemacht werden. Die Stornierungs- und Änderungsbedingungen gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.
9. Versicherung
Die Versicherung ist Sache der privaten und geschäftlichen Kunden. Alle Teilnehmenden von Veranstaltungen und Coachings müssen selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Die Anbieterin behält sich den Haftungsausschluss vor.
Die Anbieterin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn oder für Handlungen von Hilfspersonen. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für private Gegenstände oder Wertsachen, welche die Kunden an die Veranstaltungen oder Coachings mitbringen.
Findet eine Veranstaltung in der freien Natur statt, müssen sich die Kunden entsprechend vorbereiten, kleiden und eine angemessene Vorsicht walten lassen. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Gefahren, die beim Aufenthalt in der freien Natur auftreten können.
10. Zusatz für Waldbade-Touren
Waldbaden kann als Achtsamkeits-Praxis bei akuten stressbedingten und psychischen Erkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Beschwerden anfänglich belastende Symptome auslösen. Bei Waldbade-Touren sind der Anbieterin bei der Kursanmeldung allfällige obengenannte gesundheitliche Themen sowie Schwangerschaften, Einschränkungen beim Gehen, Allergien etc. mitzuteilen. Die Teilnehmenden sind für eine allfällige Abklärung bei einer medizinischen Fachperson vor der Veranstaltung verantwortlich und bringen allenfalls nötige Notfallmedikamente mit. In diesem Fall muss die Waldbade-Gastgeberin über das Mitführen des Notfall-Medikamentes inklusive Aufbewahrungsort informiert sein. Die Anbieterin lehnt jegliche Haftung bezüglich allfälliger krankheitsbedingter Folgen ab.
11. Datenschutz
Die Anbieterin verpflichtet sich, Personendaten von Kunden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Sie bearbeitet die übermittelten Kundendaten zur Abwicklung des Vertrages und zur Übermittlung an allfällige Leistungserbringer für die gebuchten Veranstaltungen und Coaching-Termine. Die Kunden erklären sich mit diesen Datenbearbeitungen und -bekanntgaben als einverstanden.
Mit dem Vertragsabschluss verpflichten sich die Anbieterin und die Kunden, Personendaten der anwesenden Personen weder an Dritte weiterzugeben, noch in irgendeiner Form zu veröffentlichen (z.B. Social Media, Werbezwecke). Dasselbe gilt für allenfalls entstandene Fotos und Videos.
12. Änderungen
Programm- und Preisänderungen zukünftiger Veranstaltungen sowie Änderungen in den AGB bleiben vorenthalten.
13. Weiteres
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweilig anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Die oben aufgeführten Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden können in besonderen Situationen – namentlich bei umfangreichen Aufträgen – ebenfalls bei Privatkunden angewendet werden.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte am Firmensitz der «Haus zum Tannwald GmbH» vereinbart. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
Seelisberg, April 2023
Haus zum Tannwald GmbH