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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermietung Gästewohnung
Haus zum Tannwald Seelisberg

 1. Geltungsbereich

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Sinne eines integrierten Bestandteils bei allen Verträgen zur temporären Mietübernahme der Gästewohnung im Haus zum Tannwald Seelisberg. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgend «AGB» genannt.

 

 

 2. Vertrags-Parteien

 

Anlässlich der Buchung schliessen folgende Parteien einen rechtsgültigen Mietvertrag für einen zeitlich befristeten Aufenthalt in der Gästewohnung im Haus zum Tannwald:

 

Vermieterin:

Eigentümerin Haus zum Tannwald:

Beatrix Trutmann-Gisler

Wissigstrasse 4

6377 Seelisberg

Die Vermieterin ist berechtigt, eine Vertretung zur Vermietung/Verwaltung der Gästewohnung einzusetzen.

 

Mieter*in:

Eine oder mehrere Persone/n, die den Vertrag zur temporären Mietübernahme der Gästewohnung eingeht/en.

Bei der Formulierung «Mieter» sind weibliche und männliche Mieter*innen eingeschlossen.

 

 

 3. Mietobjekt und Ausstattung

 

Die Gästewohnung befindet sich im Erdgeschoss des Hauses zum Tannwald. Das Mietobjekt umfasst folgende Räume:

 

Wohnküche

Das Inventar der Wohnküche weist den Standard einer Privatwohnung auf, inklusiv Esstisch für 6 Personen. Dazu gehören u.a. die Nespresso-Kaffeemaschine, ein Wasserkocher und die Abwaschmaschine. Lebensmittel werden von den Gästen mitgebracht.

Wohnzimmer

Das Wohnzimmer ist geräumig. Zwei Tische bieten bis zu 14 Personen einen Sitzplatz. Weiter gibt es ein Sofa, einen Sessel, Kinderspielzeuge, Bücher, Spiele und einen TV-Bildschirm mit HDMI-Kabel.

Schlafzimmer 1

Das Schlafzimmer 1 bietet mit seinem Doppelbett und Kajüten-Bett bis zu 4 Personen einen Schlafplatz.

Schlafzimmer 2

Das Schlafzimmer 2 ist mit einem Bett (1.2 x 2.0 m) ausgestattet.

Schlafzimmer 3

Das Schlafzimmer 3 ist mit einem Pflegebett (0.9 x 2.0 m) ausgestattet. Die gesamte Wohnung kann weitgehend als barrierefrei zu bezeichnet werden. Weitere Hilfsmittel zur Pflege von Menschen mit einem Handicap müssen mitgebracht oder können allenfalls vor Ort gemietet werden.

Badezimmer

Das Badezimmer ist mit allen üblichen Einrichtungsgegenständen eingerichtet. In der Badewanne kann geduscht werden. Die Waschmaschine und der Wäschetrockner zum Gebrauch zur Verfügung.

 

In der Gästewohnung kann die WLAN-Verbindung (Wireless) der Swisscom genutzt werden. Bettwäsche, Frottierwäsche und Reinigungs-Utensilien werden zur Verfügung gestellt.

 

Die Benützung des umliegenden Gartens, der Sitzplätze und Grillstelle ist im Mietpreis inbegriffen. Ebenso kann das «Garten-Inventar» (Tische und Stühle, Liegestühle, Spiele u.a.m.) mitbenutzt werden. Ein Gratis-Parkplatz steht zur Verfügung. Weitere öffentliche gebührenpflichtige Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe.

 

 

 4. Mietzins und Nebenkosten

 

Der Mietzins wird aufgrund der aktuellen Preisliste festgelegt. Im Mietzins nicht inbegriffen sind:

  • Endreinigungs-Pauschale

  • Zuschlag bei fünf und mehr erwachsenen Personen

  • Bezug von zusätzlicher Bettwäsche

 

Diese Nebenkosten werden am Mietende zusammen mit der (Rest-)Miete abgerechnet.

 

 

 5. Inkrafttreten des Mietvertrages

 

Der Mieter stellt eine Mietanfrage per Mail oder Telefon an die Vermieterin. Diese unterbreitet eine Offerte bezüglich der allfälligen Mietübernahme.

 

Mietverhältnisse bis 4 Nächte: Nimmt der Mieter die Offerte mündlich oder per Mail an, bestätigt die Vermieterin das Mietverhältnis per Mail. Mit diesem Schritt gilt die Buchung als abgeschlossen und der Vertragsabschluss zur Mietübernahme ist rechtsverbindlich.

 

Mietverhältnisse ab 5 Nächten: Nimmt der Mieter die Offerte mündlich oder per Mail an, stellt die Vermieterin per Mail eine ausführliche Buchungsbestätigung zu. In diesem Falle wird eine Anzahlung von 50 % der Miete fällig (zahlbar innert 14 Tagen). Mit Eintreffen der Anzahlung ist der Mietvertrag rechtskräftig und die Gästewohnung definitiv zur Mietübernahme reserviert.

 

Die vorliegende AGB inklusive angefügter Hausordnung stellt ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages dar. Die Vermieterin stellt dem Mieter mit der Buchungsbestätigung die AGB inklusive Hausordnung und Checkliste zur Wohnungsabgabe zu. Die AGB inklusive Anhänge gelten vom Mieter anlässlich der Buchung automatisch als akzeptiert.

 

Die Vermieterin behält sich vor, in besonderen Situationen und bei Erstvermietungen mit der Buchungsbestätigung zusätzlich eine Kaution von Fr. 200.- in Rechnung zu stellen.

 

Die Buchungsabläufe können auf Wunsch des Mieters innerhalb der Schweiz in Briefform vorgenommen werden.

 

  6. Mietdauer

 

Die Gästewohnung kann grundsätzlich für eine Dauer von drei und mehr Nächten gemietet werden. Kurzfristig kann die Gästewohnung in Absprache mit der Vermieterin je nach Gegebenheiten auch für eine kürzere Mietdauer übernommen werden.

 

 

 7. Übergabe

 

Die Zeiten der An- und Abreise werden zwischen der Vermieterin und dem Mieter individuell vereinbart. Als Richtzeiten für die Wohnungsübergabe gelten:

  • Am Tag der Anreise spätestens um 14.00 Uhr

  • Am Tag der Abreise frühestens um 14.00 Uhr

 

Koffer und andere Gepäckstücke können in Absprache allenfalls über diese Zeiten hinaus deponiert werden. Es wird angestrebt, die Übernahme- und Übergabe-Zeiten der Gästewohnung je nach Möglichkeiten den Bedürfnissen der Mieter anzupassen.

 

Das Gästewohnung wird von der Vermieterin beim Mietantritt im sauberen und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sie weist auf allfällige Abweichungen hin. Bei der Wohnungsübergabe wird der Mieter über alle wichtigen Gegebenheiten informiert. Sollte der Mieter Mängel oder ein unvollständiges Inventar feststellen, ist dies unverzüglich zu melden. Ansonsten gilt das Mietobjekt vom Mieter als in einwandfrei übernommen.

 

Bei Mietende übergibt der Mieter die Wohnung in einem sauberen und aufgeräumten Zustand gemäss angefügter und aufgelegter Checkliste. Der Mieter ist für die Grobreinigung («besenrein») verantwortlich. Die Endreinigung übernimmt die Vermieterin.

 

 

 8. Gebrauch

 

Der Mieter verpflichtet sich bei Vertragsabschluss, das Mietobjekt und das gesamte Inventar sorgfältig und respektvoll zu benützen. Er verhält sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn. Die üblichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Dabei orientieren sich Mieter und Vermieter an die in Mietwohnungen üblichen Gebrauchs- und Verhaltensweisen. Die diesbezüglichen speziellen Modalitäten sind in der angefügten Hausordnung aufgelistet.

 

Bei der Wohnungsabgabe meldet der Mieter allfällige Beschädigungen und fehlendes Inventar. Er ist ersatzpflichtig für die entsprechenden Unkosten. Die Vermieterin ist berechtigt, entstandene Mängel und grobe Verunreinigungen im Nachhinein zu verrechnen.

 

Der Mieter erklärt sich mit dem Vertragsabschluss automatisch bereit, die angefügte Hausordnung einzuhalten. Bei grober Missachtung der Hausordnung behält sich die Vermieterin vor, den Mieter zum Verlassen der Gästewohnung aufzufordern. In diesem Falle bleibt der Mietzins für die gesamte vereinbarte Miet-Dauer geschuldet.

 

 

 9. Zahlungskonditionen und Annullation

 

Die Vermieterin nimmt die Zahlung der Miete als Bargeld, mittels TWINT oder Überweisung auf das Bankkonto entgegen. Dabei wird die Bezahlung in Schweizerfranken oder Euro zum aktuellen Kurs akzeptiert. Die Bezahlung der Miete (abzüglich der Anzahlung) kann im Voraus oder während des Aufenthaltes abgewickelt werden. Allfällige Schäden werden von der Vermieterin unter Berücksichtigung des allfälligen Depots zusätzlich in Rechnung gestellt (zahlbar innert 14 Tagen).

 

Bei einer Annullation des Mietverhältnisses durch den Mieter ist dieser in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:

  • 29 und mehr Tage vor Mietbeginn:                               0 %

  • 15 bis 28 Tage vor Mietbeginn:                                   50 %

  • 0 bis 14 Tage vor Mietbeginn:                                   100 %

 

Falls die Gästewohnung während der vereinbarten Zeitdauer ganz oder teilweise weitervermietet werden kann, verringert sich der geschuldete Mietzins dementsprechend. Der Mieter kann einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellen, der von der Vermieterin akzeptiert werden muss.

 

Muss die Vermieterin aus dringenden Gründen kurzfristig eine Annulation aussprechen, wird die Anzahlung vollumfänglich rückerstattet und es entstehen für den Mieter keine Mietkosten.

 

 

 10. Haftung/Versicherung

 

Es kommt zu einer solidarischen Haftung, wenn mehrere Mieter namentlich bei der Buchungs-Bestätigung eingetragen sind.

 

 

 11. Datenschutz

 

Die Vermieterin verpflichtet sich, Personendaten von Mietern durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Es dürfen keine persönlichen Daten der Vertragsparteien an Dritte weitergegeben, noch in irgendeiner Form veröffentlicht werden (z.B. Social Media, Werbezwecke). Dasselbe gilt für entstandene Fotos und Videos. Anderslautende Absprachen können in gegenseitigem Einvernehmen getroffen werden.

 

 

 12. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand am Wohnsitz der Vermieterin ist bei allfälligen Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis zuständig. Die Mietverträge unterstehen dem Schweizerischen Recht.

 

 

 13. Ergänzende Bestimmungen

 

Die Vermieterin behält sich vor, diese AGB zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen. Es gilt jeweils die beim Vertragsabschluss geltende AGB.

 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen weder ganz noch teilweise ohne schriftliche Zustimmung der jeweilig anderen Partei abgetreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen werden.

Seelisberg, im April 2023

Beatrix Trutmann-Gisler, Haus zum Tannwald Seelisberg

                                                                                                                                                                     

Anhang 1/Hausordnung

 

Der Mieter verpflichtet sich bei der Buchung der Gästewohnung zu einem sorgsamen und respektvollen Umgang gegenüber dem Mietobjekt und dem gesamten Inventar. Weiter erklärt er sich bereit, sich während dem Aufenthalt rücksichtsvoll gegenüber anderen Bewohnern und Nachbarn zu verhalten. Im Besonderen beinhaltet dies:

 

  • im Haus und Garten ab 22.00 Uhr Zimmerlautstärke einhalten

  • am Abend und bei Regen die im Freien benutzten Gegenstände am vorgesehenen Ort versorgen

  • bei starken und windigen Regenfällen die Fensterläden an der Westseite schliessen

  • den zugeteilten Parkplatz benützen

  • den Hund nicht frei im Garten herumlaufen lassen und den Hunde-Kot entsorgen

  • die Einstellungen der Heizkörper nur in Absprache mit der Vermieterin regulieren

  • während der Heizperiode keine Gegenstände auf den Heizkörpern deponieren und den Mindestabstand von 10 Zentimetern einhalten (Feuergefahr)

  • den Kehricht im Werkhof Seelisberg entsorgen

  • im Haus die vorgesehenen Kehricht-Behälter verwenden
    (Damit keine Tiere angezogen werden, muss der Kehricht in der Küche geschlossen aufbewahrt werden. Weiter dürfen vor dem Haus keine Kehrichtsäcke über Nacht stehen gelassen werden.)

  • im Freien rauchen und einen Aschenbecher benützen

 

Seelisberg, April 2023

                                                                                                                                                                     

 

Anhang 2/Checkliste für die Wohnungsabgabe

 

Der Mieter verpflichtet sich bei der Buchung der Gästewohnung, das Mietobjekt in folgendem Zustand abzugeben:

 

  • Die Grobreinigung ist abgeschlossen: Die Wohnung inklusive Inventar ist sauber und aufgeräumt (sogenannt «besenrein»). Grobe Verunreinigungen sind entfernt. Der Boden ist gekehrt.

  • Alle Gegenstände im und Garten sind an dem dafür vorgesehenen Ort versorgt, so wie es bei der Übernahme der Wohnung angetroffen wurde.

  • Die Abwaschmaschine ist ausgeräumt.

  • Die Bettwäsche ist abgezogen. Die benützte Bett- und Frottierwäsche ist in der Badewanne deponiert. Der Molton bleibt auf dem Bett (ausgenommen bei starken Verunreinigungen).

  • Der Kehricht und Recycling-Materialien sind im Gemeindewerkhof entsorgt.

  • Alle persönlichen Gegenstände der Gäste sind eingepackt (bitte Rundgang machen).

  • Entstandene Mängel oder defekte Gegenstände werden bei der Wohnungsübergabe gemeldet.

  • Die drei Wohnungsschlüssel sind auf der Kommode im Gang deponiert.

  • Allenfalls zurückgelassene Lebensmittel sind gut sichtbar deponiert und werden der Vermieterin gemeldet.

 

Seelisberg, April 2023

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